Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Sie der Verschwiegenheitspflicht?

Ja, als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz.

Bieten Sie auch Online-Therapie oder Outdoorsitzungen an?

In Ausnahmefällen bzw. unter besonderen Umständen biete ich auch Online-Therapie an. Outdoorsitzungen bzw. Walk-and-Talk Therapiesettings können nach individueller Vereinbarung vorwiegend außerhalb der Praxisöffnungszeiten angeboten werden.

Wie läuft die Expositionsbehandlung bei Angststörungen ab?

Nach sorgfältiger Vorbereitung innerhalb der regulären Sitzungen wird die Expositionsbehandlung üblicherweise außerhalb der Praxisräumlichkeiten in einem der jeweiligen Angststörung angepassten Setting durchgeführt. Dies nimmt in der Regel zumindest eine Doppeleinheit in Anspruch.

Was passiert, wenn ich eine Sitzung absagen muss?

Wenn sich herausstellt, dass Sie eine vereinbarte Sitzung nicht wahrnehmen können, lassen Sie es mich bitte so rasch wie möglich wissen, da die Räumlichkeiten für Sie reserviert sind. Solange Sie mehr als 24 Stunden vor der Sitzung absagen, entstehen Ihnen keine Kosten. Andernfalls muss ich Ihnen leider das Sitzungsentgelt in Rechnung stellen.

Psychotherapeutische Praxis Dr. Markus Rütgen

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